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KÜNFTIGES
ARBEITSPROGRAMM
Am Ende des Seminars hat man entschieden, eine
Arbeitsgruppe zu bilden, die einen Dokumentsentwurf erarbeiten wird. Dieser wird
der Europäischen Kommission und eventuell anderen Europäischen Institutionen
vorgelegt. Der Entwurf wird alle Beiträge enthalten und
wird nachher ausschließlich per E-mail an alle Seminarteilnehmer weitergeleitet
(wer seine E-mail Adresse noch nicht bekannt gegeben hat, wird gebeten dies
nachzuholen), die sich innerhalb von 10 Tagen dazu äußern können.
Die Arbeitsgruppe besteht aus:
Prof. Carlo E. Baldi - Koordinator
(Università di BO -
Europroject)
Dott. Alessandro Chili (Regione Emilia-Romagna)
Dott. Enzo De Biasi (Regione Veneto)
Dott.ssa Rossana Gardoni (Regione Lombardia)
Dott. Luigi Malfa (Regione Autonoma Valle d'Aosta)
Dott. Orazio Mancinelli (Regione Marche)
Dott. Paolo Nicoletti (Provincia Autonoma di Trento)
Dott. Adriano Ramella (Ass. Reg. Piemontese Esercenti Impianti a Fune)
Dott. Stefano Sciandra (Regione Liguria)
Arch. Patrizio Tancredi (Regione Toscana)
ARBEITSHYPOTHES
Aufgrund der Seminarergebnisse, wird die
Arbeitsgruppe folgende 4 Punkte entwickeln:
- Bestimmung von Aktivitäten
im touristischen Bereich, die gemäß Punkt 2.1. der Disziplin für
staatliche Beihilfen zu gunsten von KMUs, die den handel
zwischen die Mitgliedsstaaten nicht beeinträchtigen (z.B.
Hotels in benachteiligten Stadtvierteln, Berghütten, Bademeister) und
daher unter Art. 87 § 1 nicht fallen.
- Bestimmung eines Klassifizierungskriteriums
der touristischen Betriebe, das die Definition von KMUs
integriert. Man sollte nicht nur Dimensionalparameter berücksichtigen
sondern auch andere Faktoren wie z.B. Tätigkeitsbereich,
Lokalisierung, Marginalität des Territoriums, Bestandteil an öffentlicher
Dienstleistung etc. Die Klassifizierung könnte nachher verwendet
werden, um eine Beihilfenintensität zu bestimmen höher als das
normale Niveau (anders als die Intensität für KMUs, die jedenfalls
nicht beeinträchtigt würde).
- Klassifizierung der touristischen Tätigkeiten
nach Bereich unter Rücksicht nicht nur des Aktivitätssektors (Gastgeberwirtschaft,
Nebenstrukturen, Seilanlagen, Anlagen für Sport und Freizeit,
Werbungswirtschaft) sondern auch des operationellen Umfeldes (Stadt,
Berggebiet, mehr oder weniger touristische Gegend etc.) oder der
Tatsache, daß das Vorhaben bereits existierende oder neu entstehende
Bezirke betrifft. Für jede Kategorie wird man versuchen, zulässige
Staffel von Beihilfenintensität vorzusehen, in Anwendung der
Derogation gemäß Art. 87, § 3, Buchstabe c) und unter
Berücksichtigung des hypothetischen Einflusses einer Beilhilfe auf
den Markt (und daher seines verzerrenden Effektes) und eventueller
ausgleichenden Rechtfertigungen (Größe, Art der Investierung,
Entwicklung oder Schutz der Wirtschaft in Gebieten, die keine
angemessenen Alternativen haben etc.). Außerdem wird man schätzen,
welche Bedeutung die Tatsache haben kann, daß die Investierungen
innerhalb einer lokalen Partnerschaft stattfinden werden.
- Bestimmung von Situationen, die als
Naturkalamitäten definiert werden können, gemäß Art. 87, §
2, Buchstabe b) (sowie Mangel an Schnee,
Verschmutzungshenomene etc.) und von Parametern für die Schadenschätzung
bei Anwendung der Kriterien der Gemeinschaftsorientierungen für
staatliche Beihilfen im Landwirtschaftsbereich.
Beiträge sind an
folgende Adresse zu schicken: forum@europroject-online.it
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