BO, 20/21.3.2000 - Regole comunitarie e sostegno pubblico al turismo
KÜNFTIGES ARBEITSPROGRAMM

Am Ende des Seminars hat man entschieden, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die einen Dokumentsentwurf erarbeiten wird. Dieser wird der Europäischen Kommission und eventuell anderen Europäischen Institutionen vorgelegt. Der Entwurf wird alle Beiträge enthalten und wird nachher ausschließlich per E-mail an alle Seminarteilnehmer weitergeleitet (wer seine E-mail Adresse noch nicht bekannt gegeben hat, wird gebeten dies nachzuholen), die sich innerhalb von 10 Tagen dazu äußern können.

Die Arbeitsgruppe besteht aus:
Prof. Carlo E. Baldi -
Koordinator (Università di BO - Europroject)
Dott. Alessandro Chili (Regione Emilia-Romagna)
Dott. Enzo De Biasi (Regione Veneto)
Dott.ssa Rossana Gardoni (Regione Lombardia)
Dott. Luigi Malfa (Regione Autonoma Valle d'Aosta)
Dott. Orazio Mancinelli (Regione Marche)
Dott. Paolo Nicoletti (Provincia Autonoma di Trento)
Dott. Adriano Ramella (Ass. Reg. Piemontese Esercenti Impianti a Fune)
Dott. Stefano Sciandra (Regione Liguria)
Arch. Patrizio Tancredi (Regione Toscana)

ARBEITSHYPOTHES

Aufgrund der Seminarergebnisse, wird die Arbeitsgruppe folgende 4 Punkte entwickeln:

  1. Bestimmung von Aktivitäten im touristischen Bereich, die gemäß Punkt 2.1. der Disziplin für staatliche Beihilfen zu gunsten von KMUs, die den handel zwischen die Mitgliedsstaaten nicht beeinträchtigen (z.B. Hotels in benachteiligten Stadtvierteln, Berghütten, Bademeister) und daher unter Art. 87 § 1 nicht fallen.
  2. Bestimmung eines Klassifizierungskriteriums der touristischen Betriebe, das die Definition von KMUs integriert. Man sollte nicht nur Dimensionalparameter berücksichtigen sondern auch andere Faktoren wie z.B. Tätigkeitsbereich, Lokalisierung, Marginalität des Territoriums, Bestandteil an öffentlicher Dienstleistung etc. Die Klassifizierung könnte nachher verwendet werden, um eine Beihilfenintensität zu bestimmen höher als das normale Niveau (anders als die Intensität für KMUs, die jedenfalls nicht beeinträchtigt würde).
  3. Klassifizierung der touristischen Tätigkeiten nach Bereich unter Rücksicht nicht nur des Aktivitätssektors (Gastgeberwirtschaft, Nebenstrukturen, Seilanlagen, Anlagen für Sport und Freizeit, Werbungswirtschaft) sondern auch des operationellen Umfeldes (Stadt, Berggebiet, mehr oder weniger touristische Gegend etc.) oder der Tatsache, daß das Vorhaben bereits existierende oder neu entstehende Bezirke betrifft. Für jede Kategorie wird man versuchen, zulässige Staffel von Beihilfenintensität vorzusehen, in Anwendung der Derogation gemäß Art. 87, § 3, Buchstabe c) und unter Berücksichtigung des hypothetischen Einflusses einer Beilhilfe auf den Markt (und daher seines verzerrenden Effektes) und eventueller ausgleichenden Rechtfertigungen (Größe, Art der Investierung, Entwicklung oder Schutz der Wirtschaft in Gebieten, die keine angemessenen Alternativen haben etc.). Außerdem wird man schätzen, welche Bedeutung die Tatsache haben kann, daß die Investierungen innerhalb einer lokalen Partnerschaft stattfinden werden.
  4. Bestimmung von Situationen, die als Naturkalamitäten definiert werden können, gemäß Art. 87, § 2, Buchstabe b) (sowie Mangel an Schnee, Verschmutzungshenomene etc.) und von Parametern für die Schadenschätzung bei Anwendung der Kriterien der Gemeinschaftsorientierungen für staatliche Beihilfen im Landwirtschaftsbereich.

Beiträge sind an folgende Adresse zu schicken: forum@europroject-online.it